Kernaussage: Europas Regelwerk für Prediction Markets befindet sich in einer Transformationsphase. Die MiCA-Verordnung der EU schafft erstmals einen einheitlichen Regulierungsrahmen, allerdings hat bislang noch kein bedeutender Marktplatz eine vollständige EU-Lizenz vorweisen können. In Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen voneinander abweichende Bestimmungen.
Wer in Europa an Prediction Markets teilnehmen möchte, trifft auf ein zersplittertes Regelwerk. Der folgende Überblick dokumentiert die gegenwärtige Lage in den bedeutendsten europäischen Jurisdiktionen — aktuell Mai 2026.
EU-Ebene: MiCA-Verordnung
Die Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung ist seit Dezember 2024 in vollem Umfang gültig. Sie erfasst Prediction Markets, die auf Krypto-Token basieren:
- Betreiber müssen sich als Crypto-Asset Service Provider (CASP) registrieren lassen
- Anleger- und Verbraucherschutzmaßnahmen, Anti-Geldwäsche-Compliance und Kapitalausstattungsregeln sind obligatorisch
- Die jeweilige nationale Aufsichtsbehörde (BaFin in Deutschland, FMA in Österreich) trägt die Verantwortung
Gegenwärtig hat noch keine führende Prediction-Market-Plattform eine vollständige MiCA-Zulassung erhalten. Verschiedene Genehmigungsverfahren sind aber in Frankreich und Deutschland in Bearbeitung.
Deutschland
Das deutsche Regelungsumfeld erweist sich als besonders vielschichtig, da zwei unterschiedliche Aufsichtsregime relevant sind:
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) — sollten Prediction Markets als Glücksspiel klassifiziert werden, ist eine deutsche Glücksspiellizenz erforderlich. Kein internationaler Prediction-Market-Anbieter verfügt über eine solche Genehmigung
- Finanzaufsichtsrecht (BaFin) — werden die Märkte als Finanzinstrumente behandelt, fallen sie unter das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und benötigen eine BaFin-Erlaubnis
Für eine umfassende Betrachtung der deutschen Rechtslage verweisen wir auf unseren Beitrag Polymarket in Deutschland.
Österreich
Österreich orientiert sich im Wesentlichen an den EU-Vorgaben. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat Prediction Markets bislang nicht durch spezifische Regelungen adressiert. Das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) könnte hingegen Anwendung finden, falls Prediction Markets als Glücksspiel eingeordnet werden.
Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union und unterliegt daher nicht der MiCA-Verordnung. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat Regelungen mit DeFi-freundlicher Ausrichtung geschaffen, unter denen Prediction Markets möglicherweise als neuartige Finanzdienstleistungen behandelt werden könnten. Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) aus 2019 unterwirft Online-Glücksspiel strengen Kontrollen, sieht aber Ausnahmen für bestimmte Finanzprodukte vor.
Ländervergleich
| Land | Status | Regulierer | Steuerpflicht |
| Deutschland | Grauzone | BaFin / GlüStV | Ja (§ 22/23 EStG) |
| Österreich | Grauzone | FMA / GSpG | Ja (KESt 27,5%) |
| Schweiz | Tendenziell erlaubt | FINMA / ESBK | Kantonal verschieden |
| Frankreich | Eingeschränkt | ANJ / AMF | Ja (flat tax 30%) |
| Niederlande | Grauzone | KSA / AFM | Ja (Box 3) |
Ausblick
Die europäische Aufsichtslandschaft wird sich in den kommenden Jahren weiter konkretisieren und präzisieren. Für aktive Marktteilnehmer empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Alle Transaktionen und Gewinne sorgfältig dokumentieren, professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen und ausschließlich auf regulierten Plattformen aktiv werden. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung in Deutschland finden Sie in unserem Steuer-Ratgeber.